Allgemeines Zivilrecht
Unter dem Begriff allgemeines Zivilrecht fassen wir all jene privatrechtlichen Streitigkeiten zusammen, die alltäglich entstehen können und keiner der oben genannten Spezialmaterien zuzuordnen sind. Hierunter fallen beispielsweise Gewährleistungsansprüche bei einem Kaufvertrag wegen Mängeln an der Kaufsache, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei unerlaubten Handlungen sowie das allgemeine Vertragsrecht.
Wir entwerfen und beschäftigen uns mit der Ausgestaltung der Verträge. Detaillierte und umfassende vertragliche Regelungen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung sind unerlässlich um möglichst frühzeitig vertragliche Haftungsfallen auszuschließen.
Wir stehen an Ihrer Seite und finden mit Ihnen eine Lösung!
”Unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz garantiert, dass ein gelungenes Vertragswerk späteren Auseinandersetzungen über unklare oder lückenhafte Regelungen zuvorkommt und ihr persönliches und wirtschaftliches Risiko eingrenzt.
Auf dem Gebiet des Zivil- und Vertragsrechts empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Beratung. Nur so können Risiken eingeschätzt und Probleme frühzeitig erkannt und gelöst werden.
Unsere Fachgebiete im Zivilrecht
#1
Mietrecht
Das Mietrecht ist in Deutschland eines der komplexesten und umfangreichsten Rechtsgebiete, Frau Dr. Spiegelberg ist Mitherausgeberin eines umfassenden und praxisorientierten Kommentars zum Mietrecht.
Wir beraten und vertreten sowohl Vermieter als auch Mieter.
#2
Schadensersatzrecht
Unsere Kanzlei kümmert sich um die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche; wir bieten Ihnen umfassende und kompetente Beratung auch bei der Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen.
#3
Vertragsrecht
Unabhängig vom Vertragstypus und neben Fragen rund um die Vertragsauslegung und die gerichtliche Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, beschäftigen wir uns auch intensiv mit vertraglichen Sekundäransprüchen wie z.B. Rücktritt, Nacherfüllung, Minderung und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
#4
Verbraucherschutzrecht
Das Verbraucherschutzrecht ist ein sehr weitläufiges Rechtsgebiet. Wir beraten und vertreten Sie ua in den Bereichen des Darlehensvertragsrechts, des Reiserechts und des Kapitalanlagerechts.
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Wir sind jederzeit für Sie da.