Bank- & Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht setzt sich aus diversen Rechtsgebieten zusammen, das Bankrecht weist hierbei insbesondere Bezüge zum bürgerlichen Recht und Handelsrecht auf, wohingegen sich das Kapitalmarktrecht vorrangig mit Aktien- Wertpapier- und Börsenrecht beschäftigt.
Kaum ein anderer Rechtsbereich ist in den letzten Jahren so sehr von neuen Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen geprägt wie das Bank- und Kapitalmarktrecht. Kapitalanlagen werden zunehmend komplexer. Wir beraten Sie gerne in diesem sich stets verändernden Rechtsgebiet.
Gerne stehen wir an ihrer Seite.
Unsere Fachgebiete im Bank- & Kapitalmarktrecht
#1
Bankrecht
Der Finanzsektor ist im Zuge von Finanzkrisen immer weiter reguliert worden und weitere Änderungen und Ergänzungen stehen bevor.Zur unserer Beratung gehört nicht nur die Prüfung, ob die Tätigkeiten unserer Mandanten zulässig sind, sondern auch, welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind.
#2
Kapitalmarktrecht
Das Kapitalmarktrecht beinhaltet das Recht rund um Finanzinstrumente wie z.B. Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und geschlossene Beteiligungen. Typische Beispiele sind je nach Investitionsgegenstand Immobilienfonds, Schiffsfonds, Medienfonds bzw. Dachfonds, Geldmarktfonds, Rentenfonds und Aktienfonds.
#3
Anlageberatung
Den Schaden, der vor längerer Zeit durch Falschberatung entstanden ist, bemerken Anleger allerdings meist erst viel später. Sie sind dann auf unabhängige und kompetente Beratung angewiesen, um den erlittenen Schaden nach Möglichkeit wieder rückgängig zu machen. Wir beraten Sie kompetent in allen Belangen im Zusammenhang mit Falschberatungen.
#4
Honoraranlageberatung
Die Honoraranlageberatung erlangt auch aufgrund der gesetzlichen Regulierung immer mehr an Bedeutung. Frau Dr. Spiegelberg promovierte zu einer Fragestellung aus dem Bereich der Honorar-Anlageberatung.
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