Datenschutzrecht
Ihre externe Datenschutzbeauftragte
Personenbezogene Daten gehören zum Alltag jedes Unternehmens. Ein verlässlicher Datenschutz schützt Kunden, Beschäftigte und Geschäftspartner – und schafft klare Abläufe für Ihr Team.
Rechtsanwältin Dr. Lea Spiegelberg berät Ihr Unternehmen zu datenschutzrechtlichen Fragen und kann die Tätigkeit als externe Datenschutzbeauftragte übernehmen. So erhalten Sie eine persönliche Ansprechpartnerin für die rechtliche Einordnung und die Begleitung Ihrer Datenschutzorganisation.
Dr. Lea Spiegelberg ist bereits für mehrere digitale Unternehmen als Datenschutzbeauftragte tätig. Durch regelmäßige Fortbildungen hält sie ihre datenschutzrechtliche Fachkunde aktuell und verbindet anwaltliche Beratung mit praktischer Erfahrung aus digitalen Geschäftsmodellen.
Ob Sie Ihre Strukturen erstmals aufbauen, bestehende Prozesse überprüfen oder eine externe Datenschutzbeauftragte benennen möchten: Wir klären mit Ihnen den Bedarf und vereinbaren einen passenden Leistungsumfang.
Beratung anfragen
Datenschutz verständlich machen. Verantwortung im Unternehmen begleiten.
”Unsere Leistungen für Unternehmen
Externe Datenschutzbeauftragte
Dr. Lea Spiegelberg kann für Ihr Unternehmen als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden. Sie berät Geschäftsleitung und Beschäftigte, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und ist Anlaufstelle für Betroffene und die Aufsichtsbehörde. Grundlage sind die Aufgaben nach Art. 39 DSGVO.
Datenschutz im Unternehmensalltag
Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Datenverarbeitung: vom Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten über Datenschutzhinweise und Auftragsverarbeitungsverträge bis zu Löschkonzepten. Technische und organisatorische Maßnahmen stimmen wir mit den zuständigen Stellen in Ihrem Unternehmen ab.
Schulungen & Sensibilisierung
Datenschutz beginnt bei den Menschen, die täglich mit Daten arbeiten. Wir vermitteln verständlich, worauf es beim Umgang mit Kunden-, Beschäftigten- und Geschäftspartnerdaten ankommt, und unterstützen bei klaren Zuständigkeiten und praktikablen internen Abläufen.
Risiken & Datenschutzvorfälle
Wir beraten bei der Datenschutz-Folgenabschätzung und begleiten deren Durchführung. Bei Datenschutzvorfällen unterstützen wir die rechtliche Bewertung und die Prüfung möglicher Melde- und Benachrichtigungspflichten. Auch bei Auskunfts- und Löschanfragen helfen wir, die nächsten Schritte einzuordnen.
So beginnt die Zusammenarbeit
1. Bedarf klären
Im Erstgespräch besprechen wir Ihre Branche, Unternehmensgröße, Datenverarbeitungen und vorhandenen Datenschutzstrukturen. Wir prüfen, ob eine Benennung erforderlich ist und welche Unterstützung Sie benötigen.
2. Zusammenarbeit vereinbaren
Wir klären Aufgaben, Ansprechpartner, die Einbindung in Ihr Unternehmen und mögliche Interessenkonflikte. Leistungsumfang und Vergütung werden vor der Beauftragung individuell vereinbart.
3. Datenschutz begleiten
Aus einer Bestandsaufnahme leiten wir gemeinsam Prioritäten ab. Die weitere Begleitung richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag – etwa regelmäßige Beratung, Schulungen und die Überprüfung Ihrer Datenschutzorganisation.
Häufige Fragen zur Beauftragung
Braucht unser Unternehmen eine Datenschutzbeauftragte?
Nach § 38 BDSG ist dies in der Regel erforderlich, wenn mindestens 20 Personen ständig automatisiert personenbezogene Daten verarbeiten. Daneben können die Art der Verarbeitung und besondere Risiken eine Benennung unabhängig von dieser Zahl erforderlich machen, etwa nach Art. 37 DSGVO oder bei einer Pflicht zur Datenschutz-Folgenabschätzung. Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihr Unternehmen.
Kann die Tätigkeit extern übernommen werden?
Ja. Die DSGVO erlaubt die Tätigkeit auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrags. Die Datenschutzbeauftragte muss frühzeitig eingebunden werden, unabhängig arbeiten können und darf bei der Ausübung ihrer Aufgaben keine Interessenkonflikte haben. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung bleibt beim Unternehmen.
Was kostet die Begleitung?
Der Aufwand hängt von Ihren Datenverarbeitungen, der Unternehmensstruktur und dem vereinbarten Leistungsumfang ab. Im Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf; anschließend vereinbaren wir Leistungen und Vergütung transparent mit Ihnen.
Rechtliche Grundlagen: Art. 37–39 DSGVO und § 38 BDSG.
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